Co-Innovation

Gemeinsam innovieren – mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

Wir suchen Co-Innovationspartner, um unsere Software um innovative Funktionalitäten zu erweitern – maßgeschneidert auf deine Anforderungen und die deiner Branche. Gefördert wird die Zusammenarbeit etablierter KMU mit Start-ups über das Programm des Landes Baden-Württemberg.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die folgenden Kriterien und Zahlen stammen aus der Darstellung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Endgültige Förderfähigkeit prüft die zuständige Stelle im Einzelfall.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe – mit allen unten genannten Größen- und Standortkriterien.

Mitarbeitende

bis 250

Vollzeitäquivalente – maximale Unternehmensgröße

Vorjahresumsatz

bis 50 Mio. €

Obergrenze im Vorjahr (Alternative zur Bilanzsumme)

Vorjahresbilanzsumme

bis 43 Mio. €

Obergrenze im Vorjahr (Alternative zum Umsatz)

Standort

Baden-Württemberg

Niederlassung oder Betriebsstätte im Land

Zusammenspiel: Die Mitarbeitergrenze (max. 250 Vollzeitäquivalente) gilt zusammen mit einer der beiden finanziellen Obergrenzen im Vorjahr: entweder Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. € – jeweils laut Programmbeschreibung des Landes.

Wie hoch ist die Förderung?
Zuschuss für den Erwerb von Leistungen des Start-ups

Zuschuss

bis 20.000 €

Maximale Förderung pro Vorhaben

Fördersatz

50 %

Anteilige Finanzierung der förderfähigen Kosten

Was wir über den Gutschein abbilden können: Im förderfähigen Vorhaben können wir eine individuelle, maßgeschneiderte Anpassung und/oder die normalen Software-Lizenzkosten für zwei Jahre strukturiert als Leistungen von uns (Start-up) abbilden – abgestimmt auf deine Nutzung und im Rahmen der Programmvorgaben.

Beispiel: Projektvolumen 40.000 € → Zuschuss 20.000 € zurück – die Hälfte der förderfähigen Ausgaben (im Rahmen der Programmregeln).

Gefördert werden Kosten für vom Start-up erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte im Rahmen eines innovativen Vorhabens; Details und Antrag über die L-Bank bzw. das Förderportal des Programms.

Spare 50 % der Kosten und bekommen bis zu 20.000 € zurück.

Roadmap / Zeitleiste

Von der ersten Abstimmung bis zur Auszahlung

  1. 1

    Erstgespräch

  2. 2

    Angebot von uns

  3. 3

    Umsetzung der individuellen Anpassung und/oder Einführung der Software

  4. 4

    Wir kümmern uns parallel um den Innovationsgutschein

  5. 5

    Auszahlung durch das Land

Entlastung

Wir kümmern uns um den Papierkram!

Anträge, Förderlogik und formale Anforderungen können zeitraubend sein. Wir unterstützen dich bei der strukturierten Vorbereitung des Vorhabens, der Leistungsbeschreibung und der Abstimmung mit dem Förderrahmen – damit du dich auf Inhalt und Nutzen konzentrieren kannst.

Die Entscheidung über die Bewilligung liegt ausschließlich bei der zuständigen Förderinstitution; wir ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Warum mit AMS Go?
Co-Innovation mit messbarem Mehrwert
Deine Praxisanforderungen fließen in Produkt und Roadmap ein – statt Einzelprojekte ohne Anschluss.
Gemeinsam definieren wir ein innovatives Vorhaben: neue Funktionen, die deinen Alltag in Arbeitssicherheit und Compliance wirklich entlasten.
Du bleibst strategischer Sparringspartner – wir liefern Produkt, Umsetzung und enge Abstimmung mit deinen Prozessen.
Transparente Planung von Umfang, Meilensteinen und abrechenbaren Leistungen im Rahmen des Förderprogramms.

Werde Co-Innovationspartner

Du bist KMU in Baden-Württemberg und möchtest unsere Software mit uns weiterentwickeln? Schreib uns kurz deine Branche, ungefähre Unternehmensgröße und welche Funktionen oder Prozesse du adressieren möchtest – wir melden uns mit den nächsten Schritten.

Kontakt

Co-Innovation – sprich uns an

Als potenzieller Co-Innovationspartner zum Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ vereinbare mit Ben einen Termin – oder nutz das Formular für eine erste Nachricht.